|
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN für
den kaufmännischen Geschäftsverkehr
1. Allgemeines
Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren Lieferbedingungen,
auch wenn der Besteller ausdrücklich anders vorschreibt und wir zu diesen
anderen Bedingungen stillschweigen. Abreden, die nicht in unsere Auftragsbestätigung
aufgenommen oder von uns nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden,
sind unverbindlich.
2. Angebot
Unsere Angebote sind, wenn nichts anderes vereinbart ist unverbindlich
und freibleibend. Bei Fertigung nach Zeichnungsvorlagen des Kunden übernehmen
wir keinerlei Gewährleistung und Haftung für die Funktionsfähigkeit
des Produktes und für sonstige Mängel, soweit diese auf den
Kundenanweisungen beruhen. Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-
und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie
nicht ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet sind. An
Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir
uns Eigentum und Urheberrecht vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zu vollem Schadensersatz.
Außerdem sind wir berechtigt, im Falle von Zuwiderhandlungen ohne
weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Auch Konstruktionsänderungen
sind vorbehalten. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen
sind auf Verlangen, oder wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, unverzüglich
zurückzugeben oder zu bezahlen, wobei die Höhe der Vergütung
von uns nach wirtschaftlichem und billigem Ermessen bestimmt wird.
3. Auftrag-Vertragsabschluß
Aufträge gelten erst dann als angenommen,
wenn Sie von uns schriftlich bestätigt sind. Als Auftragsbestätigung gilt
auch die Warenrechnung.
4. Preise
Die Preise sind Euro-Bruttopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich,
falls nicht anderes vereinbart ist, ab unserem Werk einschließlich
handelsüblicher Verpackung. Es gilt die am Tag der Lieferung gültige
Mehrwertsteuer. Auf die Listenpreise gelten die vereinbarten Rabatte.
Wir behalten uns vor, eine Nachberechnung vorzunehmen bei Erzeugnissen
oder Energien, die mit einer behördlichen Genehmigung verbunden sind,
wenn die behördliche Genehmigung zwischen dem Abschluß des
Vertrages und der Auslieferung unserer Erzeugnisse wirksam wird; außerdem
behalten wir uns eine Nachberechnung vor, wenn tarifvertraglich vereinbarte
Lohn- und Gehaltserhöhungen zwischen dem Abschluß des Vertrages
und der Auslieferung der Erzeugnisse eingetreten sind. Die Preise der
in unserer Liste aufgeführten Bauteile aus Kupfer, Messing oder Rotguss
basieren auf einer DEL-Kupfernotierung von 153,39 EURO. ändert sich
die DEL-Notiz um mehr als 12,78 EURO, für 100 kg nach oben, wird
ein Nichteisenmetallzuschlag (NEZ) berechnet. Für die Preisbildung
ist die nächste DEL-Notierung nach dem Tag des Eingangs der geklärten
Bestellung maßgebend. Wird einer unserer Selbstkostenfaktoren aus
der Preisbildung freigegeben und tritt für ihn eine nachweisliche
Preisbildung ein, so sind wir berechtigt, eine entsprechende Nachberechnung
vorzunehmen, wenn die Preissteigerung zwischen dem Abschluß des
Vertrages und der Auslieferung unserer Erzeugnisse eintritt. Die Listenpreise
sind unverbindlich empfohlene Preise. Sie können von unseren Kunden
bei Weiterveräußerung über- oder unterschritten werden.
5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind, wenn nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart
ist, innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum ab gerechnet mit 2% Skonto-Vergütung
oder innerhalb 30 Tagen vom Rechnungsdatum an gerechnet, rein netto zu
leisten. Der Besteller kommt mit Eintritt des nach den obigen Regelungen
zu bestimmenden Tages automatisch in Verzug; eine Mahnung durch uns ist
zur Begründung des Schuldnerverzuges nicht mehr erforderlich. Wir
haben das Recht anfallende Zahlungen stets zuerst auf Kosten, dann auf
Zinsen und danach auf die ältesten Forderungen anzurechnen, auch
wenn der Kunde bei der Bezahlung eine andere Bestimmung trifft. Ergibt
sich nach Vertragsabschluß auf Grund von Auskünften oder sonstigen
Tatsachen, dass die Gewährleistung eines Kredites an den Besteller
in Rechnungshöhe nach unserem beliebigen Ermessen nicht unbedenklich
ist, so können wir Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für
alle Lieferungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Wird Vorauszahlung
oder Sicherheit nicht innerhalb der von uns zu setzenden Frist geleistet,
so können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Kommt der Besteller mit der Zahlung eines Rechnungsbetrages ganz oder
teilweise in Verzug, so werden damit alle unsere Forderungen zur sofortigen
Zahlung fällig. Dem Abnehmer steht an den ihm geschuldeten Leistungen
kein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnungsrecht zu. Ab Fälligkeit
der Zahlung werden Verzugszinsen in Höhe von 2% über den uns
üblicherweise von unseren Banken in Rechnung gestellten Zinsen berechnet.
Bei Aufträgen, deren Nettobetrag (Warenwert ohne Versandkosten und
Mehrwertsteuer) unter Euro 40,- liegt, muß ein Mindermengenzuschlag
von Euro 5,- berechnet werden. Für Barverkäufe gilt diese Regelung
nicht.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen,
auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbedingung,
unser Eigentum. Die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware, bzw. aus einer Werkleistung unter Verwendung unserer Ware
werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die Weitervergebung unserer Ware
ist nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes gestattet. Für den
Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns
nicht gehörenden Waren, sei es ohne oder nach Verarbeitung, verkauft oder
im Rahmen eines Werkvertrages geliefert wird, gilt die Abtretung der daraus
entstehenden Forderung des Vorbehaltskäufers nur in Höhe des Wertes der
Vorbehaltsware. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der
Besteller nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet,
den Abnehmer und den vereinbarten Preis uns mitzuteilen und seinen Schuldner
die Abtretung anzuzeigen.
7. Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt an dem Tage, an welchem der Vertrag rechtswirksam
zustandegekommen ist. Unvorhergesehene Ereignisse, wie Krieg, Mobilmachung,
Naturereignisse, von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Betrieb,
verspätete Anlieferung oder Qualitätsmängel von Rohstoffen usw. , Beschädigung
wichtiger Arbeitsstücke, durch die wirtschaftliche Lage verursachte Schwierigkeiten
aller Art berechtigen uns, die Lieferzeit um die Zeit hinauszuschieben,
die die Beseitigung dieser Ereignisse erfordern. Wir sind auch berechtigt,
bei Vorliegen solcher Umstände vom Vertrag zurückzutreten, auch wenn wir
die Lieferzeit schon einmal hinausgeschoben haben. Der Besteller ist nicht
berechtigt, wegen solcher Umstände vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
zu verlangen.
8. Versand
Die Waren gelten mit der Absendung derselben ab Werk oder Lager als geliefert
und zwar auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Auf Wunsch
und Kosten des Bestellers wir die Sendung von uns gegen Bruch-, Transport-
und Feuerschaden versichert.
9. Gewährleistung und Haftung
Offensichtliche und bei sorgfältiger Prüfung erkennbare Mängel,
auch die unvollständiger Lieferung, müssen sofort nach Eintreffen
der Ware beim Kunden oder einem seiner Vertreter schriftlich bei uns geltend
gemacht werden. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, fehlerhafte Waren
zurückzunehmen, gutzuschreiben oder durch fehlerfreie Waren zu ersetzen
insofern der Mangel unverzüglich gerügt wurde. Dies gilt auch
hinsichtlich von Mängeln, die bei einer unverzüglichen Untersuchung
nicht erkennbar waren. Wir übernehmen keine Gewährleistung für
Schäden, die auf unsachgemäßen Einbau oder eine Veränderung
der Artikel zurückzuführen sind. Weitergehende Ansprüche
des Besteller, insbesondere Wandlung, Minderung des Kaufpreises, Schadenersatz,
auch solche wegen Ansprüche Dritter sind ausgeschlossen. Wir haften
nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden
sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige
Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsfreizeichnung
gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung
gemäß §§ 463, 480 II BGB geltend macht. Die Ersatzpflicht
ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sofern wir fahrlässig
eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen,
oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluß zur Last fällt,
ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für
die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen
wir nur aufgrund von ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung. Soweit
unsere Haftung auf Schadensersatz ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche, einschließlich
von Ansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, Verletzung
von Nebenpflichten und für Ansprüche aus der Produzentenhaftung
gemäß § 823 BGB. Obiger Absatz gilt nicht für Ansprüche
gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, sowie für Fälle
des Unvermögens oder der Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Mitarbeiter und Beauftragten, unserer Vertreter und sonstigen
Erfüllungsgehilfen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen
in Abstimmung mit § 477 BGB außer es stehen Ansprüche aus der
Produzentenhaftung gemäß §§ 823 ff BGB an.
10. Materialrückgaben
Gelieferte Erzeugnisse können nur in Ausnahmefällen und nur nach unserer
ausdrücklichen Zustimmung zurückgegeben werden. Die Erzeugnisse müssen
noch originalverpackt sein. Bei Lieferungen, die länger als 3 Monate zurückliegen,
scheidet eine Rückgabemöglichkeit aus. Zur Deckung der Kosten, die uns
durch die Warenrücknahmen entstehen, muß eine Bearbeitungsgebühr von 10
% des Waren-Nettowertes angesetzt werden. Erklären wir uns aus besonderen
Umständen zur Rücknahme unverpackter oder nicht mehr originalverpackter
Teile bereit, wird zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr eine Aufwandsvergütung
für Neuverpackungen von 10 % berechnet. Die Transportkosten für die Rücklieferung
können von uns in keinem Fall übernommen werden.
11. Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass wir die Daten des Bestellers,
die den Geschäftsverkehr mit ihm betreffen, im Sinne
des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeiten.
12. Haftung
J. Pröpster GmbH übernimmt keine Haftung oder
Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit
und Aktualität der zur Verfügung gestellten
Daten. Änderungen in Form und Technik, bei Maßen,
Gewichten und Werkstoffen behalten wir uns vor. Alle gezeigten
Abbildungen sind unverbindlich. Die auf unserer Website
gezeigten Daten, Abbildungen und Informationen dürfen
ausschließlich nur mit der Zustimmung von J. Pröpster
GmbH vervielfältigt und verwendet werden. Die
Inhalte der Websites, auf die mittels Links verwiesen
wird, unterliegen nicht unserer Kontrolle. Wir lehnen
daher jede Verantwortung und Haftung für deren Inhalte
und Verfügbarkeit ab.
13. Erfüllungsort,
Gerichtsstand
Für diese Verkaufs- und Lieferbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen den Vertragspartnern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980
über Verträge über den Warenverkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für Lieferungen, Zahlungen und für alle Verbindlichkeiten,
auch solche aus Wechsel- und Scheckzahlungen, ist Neumarkt/Opf. Sollte
eine Bestimmung dieser Lieferbedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig
sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
In diesem Fall tritt anstelle der nichtigen Bestimmung die gesetzliche
Regelung. Jede änderung dieser Bedingungen bedarf zu ihrer Gültigkeit
der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigungen des Verkäufers. Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.
DE 133211151 J. Pröpster GmbH. Handelsregister Nürnberg, HRB 8169, Geschäftsführer:
Johann Pröpster, Dipl. Ing. Johann Pröpster jun.
Fenster
schließen
|